Gutachten zu "Datenschutz und Geoinformationen" vorgelegt [ 27.06.2007 ]
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ein Gutachten zum Thema "Datenschutz und Geoinformationen" vorgelegt und am 14. Juni 2007 in Berlin einer interessierten Fachöffentlichkeit präsentiert.
Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen zu klären, unter denen Geodaten der Privatwirtschaft von behördlicher Seite zur Verfügung gestellt werden können.
Punktgenaue Informationen über Bodenschätze, Bodenbeschaffenheit, Verkehrsinfrastuktur, klimatische Bedingungen, Überschwemmungs-, Erdrutsch- oder Erdbebenrisiken bis hin zu Umweltbelastungen und Nutzungen des Luftraums haben einen hohen praktischen Wert für viele Branchen der Wirtschaft. Einer Preisgabe dieser Daten durch öffentliche Stellen können aber persönlichkeitsrechtlich wie auch ökonomisch begründete Datenschutzbelange der Eigentümer entgegenstehen. Dies gilt erst recht, wenn ortsbezogene Daten zu dort wohnenden Personen bereit gestellt werden, etwa sozio-demografische Angaben über Einkommen, Familienverhältnisse, Kreditwürdigkeit oder Wahlverhalten. Interessiert sind an diesen Daten so unterschiedliche Bereiche wie Versicherungen, Verkehrswirtschaft, Energie- und Rohstoffindustrie, aber nicht zuletzt auch die Werbebranche.
Die dem ULD gestellte Aufgabe war es, die bestehende Rechtslage exemplarisch und unter Auswertung der Erfahrungen von Behörden und Gerichten darzustellen und grundlegende Erwägungen auszuarbeiten, wie der Konflikt zwischen Schutz des Persönlichkeitsrechtes einerseits und Informationsbedarf der Wirtschaft andererseits gelöst werden kann. Das ULD kommt zu dem Ergebnis, dass über spezifische Gesetze, über das Umweltinformationsrecht und die Informationsfreiheitsgesetze schon heute ein weit gehender Zugang zu Informationen geschaffen werden kann. Durch das Zusammenfassen von größeren Gruppen, eine sog. Aggregierung, kann u. U. eine hinreichende Anonymisierung erfolgen. Gleichwohl bedarf es im Interesse einer möglichst punktgenauen validen Datenversorgung und wegen des Flickenteppichs von spezifischen und allgemeinen Regelungen auf bundes- und auf Landesebene einer weitergehenden Klärung der rechtlichen Grundlagen. Im Interesse eines einheitlichen Angebots ist auch eine verstärkte Koordinierung der Beteiligten oder gar eine Rechtsangleichung sinnvoll.
ULD-Leiter Dr. Thilo Weichert: "Unsere Studie liefert eine valide Diskussionsgrundlage, an der sich neben den Datenschützern und der Wirtschaft auch die Politik und die Öffentlichkeit beteiligen sollten. Geoinformationen sind für Betroffene manchmal sensibel und daher geheimhaltungsbedürftig; sie können aber auch ein Rohstoff unserer Informationsgesellschaft sein, der über Geodatenbanken bereitgestellt wird. Datenschutz wie auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind keine Hindernisse, wohl aber wichtige Gestaltungskriterien."
Das Gutachten ist hier
im Internet abrufbar.
Weitere Informationen erhalten Sie vom
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel.: 0431 988-1200, Fax: -1223
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